Finanzierung
Die Studienberatung steht für alle Fragen rund um die Finanzierung und Förderung zur Verfügung.
Gerne vereinbaren wir ein persönliches Beratungsgespräch.
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Für das Bildungsangebot der WAVE AKADEMIE für Digitale Medien stehen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung:
1. EIGENFINANZIERUNG
2. EIGENFINANZIERUNG MIT FÖRDERUNG
3. BILDUNGSGUTSCHEIN EINES KOSTENTRÄGERS
4. SONSTIGE FÖRDERUNGEN
Alle folgenden Angaben, plus eine Finanzierungsübersicht, die AGB, sowie die Eigenfinanzierungsverträge AUSBILDUNG und WEITERBILDUNG (hierzu zählen auch Abendschule und MASTERCLASS) stehen hier als PDF Dokument zur Verfügung WAVE AKADEMIE Finanzierung Download.
AUSBILDUNG
Gebührenstruktur für die 1- und 2-jährigen Ausbildungen:
1. ANMELDEGEBÜHR
Die Anmeldegebühr ist eine einmalige Einschreibegebühr und wird mit Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages fällig. Bei Vertragsunterzeichnung bis 60 Tage vor Ausbildungsstart wird die Anmeldegebühr erlassen (Frühbucherrabatt).
2. STUDIENGEBÜHREN
Die Studiengebühren sind die monatlichen Kosten für die Dauer der Ausbildung. Die Höhe der Studiengebühren ist abhängig von der gewählten Zahlweise. Bei der Zahlweise Einmalzahlung und der Zahlweise Semesterweise gibt es Ermäßigungen. Standard ist die monatliche Zahlung der Studiengebühren.
Mit den monatlichen Studiengebühren sind alle Kosten abgedeckt. Es werden keine weiteren Gebühren, wie Verwaltungs-, Zulassungs- oder Prüfungsgebühren etc. erhoben.
Bei der Zahlweise „Monatlich“ und „Semesterweise“ sind die Studiengebühren jeweils im Voraus per Lastschrift fällig. Hierzu ist im Bildungsvertrag eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei der Zahlweise „Einmalig“ sind die Studiengebühren bis zu der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
Die angegebenen Studiengebühren gelten für die Eigenfinanzierung. Die Kosten für die Teilnahme durch einen Bildungsgutschein sind hiervon abweichend.
ZAHLUNGSOPTIONEN
Um die monatliche Belastung zu senken, können bei monatlicher Zahlweise die Studiengebühren auf 2 bzw. 3 Jahre umgelegt werden. Die Gesamtkosten bleiben gleich. Die Zahlweise ist “Monatlich”. Die Stundung ist zinsfrei.
WEITERBILDUNG | ABENDSCHULE| MASTERCLASSES
Die Kosten für Weiterbildungen, Kurse der Abendschule und MASTERCLASSES sind in der Übersicht des jeweiligen Bildungsangebotes und in den entsprechenden Terminkalendern aufgeführt. Die angegebenen Kosten gelten für die Eigenfinanzierung. Die Kosten für die Teilnahme mit einem Bildungsgutschein eines Kostenträgers können in der Studienberatung zusammen mit der Maßnahmenummer erfragt werden.
Bei Eigenfinanzierung sind die Gebühren für Kurse der Abendschule und MASTERCLASSES, sowie Weiterbildungen bis zu einer Dauer von 2 Monaten vor Beginn des Kurses zu bezahlen.
Die Gebühren für Weiterbildungen ab 2 Monaten werden in monatlichen Raten per Lastschrift eingezogen. Hierzu ist im Bildungsvertrag eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
AUSBILDUNG
1. Schüler-BAföG
Die WAVE AKADEMIE für Digitale Medien ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) § 2 Abs. 1 Nr. 2, einer Berufsfachschule gleichgestellt. Die 1- und 2-jährigen Ausbildungen können somit durch das sogenannte Schüler-Bafög gefördert werden. Im Gegensatz zum Studenten-BAföG wird das Schüler-BAföG als Vollzuschuss gewährt, was bedeutet, dass das Geld nach der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden muss. Schüler-BAföG kann nur beantragt werden, wenn bei Ausbildungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.
Ob und in welcher Höhe Schüler-BAföG in Anspruch genommen werden kann, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Hier spielt das Einkommen und Vermögen des Antragstellers und das der Eltern eine Rolle. Grundsätzlich gilt das Datum der Antragsstellung als Referenz für die Bewilligung, es ist also ratsam den Antrag frühzeitig zu stellen, auch wenn noch nicht alle Nachweise und Unterlagen vollständig sind. Das Schüler-BAföG kann mit dem staatlichen Bildungskredit kombiniert werden.
Für weitere Auskünfte und Anträge auf Ausbildungsförderung ist das jeweilige BAföG-Amt am Wohnsitz des Antragsstellers oder der Eltern zuständig. Weitere Informationen auf der BAföG Seite des Landes Berlin oder auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bafög.de
2. Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm ist ein staatliches Bildungsförderungsinstrument. Die Beantragung dieses sehr zinsgünstigen Bildungskredits ist über die bundeseigene KfW-Bank möglich. Einkommen und Vermögen der Antragssteller oder der Eltern spielen bei der Bewilligung hier keine Rolle.
Die Vorteile des Bildungskredites sind u.a.:
– Rückzahlungsbeginn erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
– Rückzahlung in kleinen Raten
– Individuelle Auszahlung des Betrages
– sehr niedrige Zinsen
– Einfache Antragstellung Online
– Kündigung jederzeit möglich
– Einmalzahlungen möglich
Der Bildungskredit kann mit dem Schüler-BAföG kombiniert werden.
Nähere Informationen zum Bildungskredit gibt es unter www.bildungskredit.de, sowie auf der Internetseite des
Bundesministerium für Bildung und Forschung.
3. Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) begleitet ehemalige Bundeswehrangehörige nach Dienstende bei der Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt. Hierbei sind Förderungen von Ausbildungen möglich. Nähere Informationen sind beim BFD erhältlich.
WEITERBILDUNG | ABENDSCHULE | MASTERCLASSES
1. Bildungsurlaub / Bildungsscheck
Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, der der beruflichen Weiterbildung dient. Der Anspruch auf Bildungsurlaub variiert je nach Bundesland. Informationen für das Land Berlin sind auf der Seite Bildungszeit Berlin zu finden.
Die Bundesländer bieten mit dem Bildungsscheck individuelle Förderungen an. Die Höhe und Voraussetzungen variieren je nach Bundesland. Informationen sind im Internet auf den Seiten der Bundesländer zu finden (Suche: Bundesland + Bildungsscheck). Informationen für das Land Brandenburg gibt es hier: Bildungsscheck Land Brandenburg.
2. Weiterbildungsgeld / Bürgergeldbonus
Für Kunden der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gibt es einen zusätzlichen Anreiz. Weiterbildungsgeld wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt, wenn die Teilnahme an einer Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt. Der Bürgergeld-Bonus wird für Weiterbildungen ab 8 Wochen Dauer zum Regelbedarf gezahlt. Der Anspruch wird i.d.R. automatisch durch die Kostenträger geprüft und ist zusätzlich zu einem Bildungsgutschein möglich.
AUSBILDUNG | WEITERBILDUNG | ABENDSCHULE | MASTERCLASSES
Die WAVE AKADEMIE für Digitale Medien ist AZAV-zertifizierter Bildungsträger.
Alle Bildungsangebote der WAVE AKADEMIE für Digitale Medien, Ausbildungen, Weiterbildungen, Abendkurse und MASTERCLASSES, sind zugelassene und zertifizierte Maßnahmen und somit ist die Finanzierung mit einem Bildungsgutschein eines Kostenträgers möglich. Mögliche Kostenträger sind die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Der Bildungsgutschein ist eine sogenannte Kann-Leistung des Kostenträgers. Der Kostenträger prüft die individuellen Voraussetzungen. Kriterien sind z.B. die persönliche Situation, die Notwendigkeit einer Ausbildung oder Weiterbildung, die individuelle arbeitsmarktpolitische Relevanz. Die Abrechnung der Studiengebühren oder Kurskosten erfolgt direkt zwischen Bildungsträger und Kostenträger. Ein Kostenträger kann eventuell neben den Studiengebühren/Kurskosten auch Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen.
Über die Vergabe eines Bildungsgutscheins entscheidet der/die Berater/in, sowie eventuell zusätzlich die zuständige Teamleitung. Eine gute Vorbereitung für das Gespräch mit dem Kostenträger, sowie das Aufzeigen der persönlichen Motivation und des Engagements sind selbstverständlich. Die Erhöhung der persönlichen Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist die Zielsetzung des Kostenträgers und der WAVE AKADEMIE für Digitale Medien. Ein Bildungsgutschein wird auch häufig ausgegeben, um die persönlichen Fähigkeiten zum aktuellen Stand der Technik aufzufrischen bzw. auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die Studienberatung hilft gerne bei Fragen zum Bildungsgutschein und begleitet Interessenten bei der Beantragung, Argumentation und den Formalitäten.
Informationen zum Bildungsgutschein auf der Webseite der Agentur für Arbeit: Bildungsgutschein.
1. Stipendien
Es gibt ein breites Angebot an privaten und öffentlichen Förderern, die Stipendien für Aus- und Weiterbildungen vergeben. Als Recherche Anfang sind folgende Seiten zu empfehlen: Deutschland Stipendium, Stipendium Plus, sowie die Seite mystipendium.de
2. ESF
Personen ohne Beschäftigung, die weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe bekommen, können gegebenenfalls den Lebensunterhalt sowie die Kranken- und Pflegeversicherung über Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bestreiten. Die Kursgebühren können hier zusätzlich durch das Arbeitsamt getragen werden.
3. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Absolventen einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) können durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gefördert werden. Die aktuellen Voraussetzungen für diese Variante der Förderung, sowie das Verfahren der Antragstellung sind auf der Internet Seite der Stiftung unter www.sbb-stipendien.de nachzulesen.
4. Steuerliche Förderung
Die Studiengebühren können bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten oder als Sonderausgaben nach ESTG § 10 (1) Nr. 9, mit bis zu 30%, max. 5000 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Auch die Kosten für Weiterbildungen können als Sonderausgaben bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer abgesetzt werden.
5. Wohngeld
Wohngeld wird beim zuständigen Bürgeramt vor Ort beantragt und ist ein Zuschuss zur Miete.
6. Rehabilitationsmaßnahmen
Rehabilitationsmaßnahmen können über das Arbeitsamt gefördert werden. Für Leistungen zur sozialen Rehabilitation sind die Rentenversicherungsträger und Sozialhilfeträger zuständig. Grundlegende Informationen hierzu kann das zuständige Arbeitsamt geben, weitere Informationen sind hier erhältlich: arbeitsamt.de, www.lva.de, sowie auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften.